Treuepflicht gegenüber dem Mandanten: Ein Rechtsanwalt hat die Pflicht, die Interessen seines Mandanten treu und gewissenhaft zu vertreten.
Verschwiegenheitspflicht: Rechtsanwälte müssen die Vertraulichkeit aller Informationen wahren, die sie im Rahmen ihrer beruflichen Tätigkeit von ihren Mandanten erhalten.
Kompetenz und Sorgfalt: Rechtsanwälte müssen über das erforderliche Fachwissen und die erforderlichen Fähigkeiten verfügen, um ihre Mandanten angemessen zu vertreten. Sie müssen ihre Mandate mit der gebotenen Sorgfalt und Aufmerksamkeit bearbeiten.
Unabhängigkeit und Unparteilichkeit: Rechtsanwälte müssen unabhängig und unparteiisch handeln. Sie dürfen ihre berufliche Tätigkeit nicht durch persönliche Interessen oder externe Einflüsse beeinträchtigen lassen.
Interessenkonflikte vermeiden: Rechtsanwälte dürfen keine Mandate übernehmen, die zu Interessenkonflikten mit anderen Mandanten führen könnten. Sie müssen ihre Mandate so führen, dass sie die Interessen ihrer Mandanten nicht beeinträchtigen.
Rechtstreue und ethisches Verhalten: Rechtsanwälte müssen sich an alle geltenden Gesetze, Regeln und berufsethischen Standards halten.
Beratungspflicht: Rechtsanwälte haben die Pflicht, ihre Mandanten umfassend und verständlich über rechtliche Angelegenheiten zu beraten und sie bei der Entscheidungsfindung zu unterstützen.
Vertretung vor Gericht und Behörden: Rechtsanwälte haben die Pflicht, ihre Mandanten vor Gericht und anderen Behörden zu vertreten und ihre Interessen effektiv zu verteidigen.