1. Dieses Gesetz regelt die Zulassung, die Ausübung des Anwaltsberufs und die Pflichten von Rechtsanwälten.
2. Es gilt für alle Rechtsanwälte, die in San Andreas tätig sind.
1. Zur Ausübung des Anwaltsberufs ist eine Zulassung durch die zuständige Rechtsanwaltskammer, welche vorerst durch das LSPD vertreten wird, erforderlich.
2. Die Zulassung setzt insbesondere eine abgeschlossene juristische Ausbildung sowie das Bestehen der erforderlichen Prüfungen voraus.
1. Rechtsanwälte sind verpflichtet, ihren Beruf gewissenhaft, unabhängig und unter Beachtung der geltenden Gesetze auszuüben.
2. Sie haben die Interessen ihrer Mandanten bestmöglich zu vertreten und dabei die Grundsätze der Rechtspflege zu wahren.
1. Rechtsanwälte haben Verschwiegenheit über alle ihnen in ihrer Eigenschaft als Anwalt anvertrauten Informationen zu wahren.
2. Sie haben sich fortlaufend fachlich weiterzubilden und die Einhaltung der Berufspflichten sicherzustellen.
3. Rechtsanwälte haben das Recht, vor Gericht und anderen Behörden aufzutreten und ihre Mandanten zu vertreten.
1. Die Zulassung zur Ausübung des Anwaltsberufs kann widerrufen werden, wenn ein Rechtsanwalt schwerwiegend gegen die Berufspflichten verstößt.
2. Insbesondere führen terroristische Handlungen, wie das Zünden einer Bombe oder die Unterstützung terroristischer Organisationen, zum sofortigen Widerruf der Zulassung.
1. Dieses Gesetz tritt am Tag nach seiner Verkündung in Kraft.
2. Gleichzeitig tritt das bisherige Anwaltsgesetz außer Kraft.